Darlehen
Von Dirk Löbe | April 17, 2009
Es gibt zahlreiche Formen, in denen Kredite vergeben werden können. Die konkrete Wahl der Kreditart hat im Einzelfall regelmäßig Auswirkungen auf die Gestaltung des Kredits. Zu diesen Kreditformen gehört insbesondere auch das Darlehen. Das Darlehen ist eine Form des Kredits. In der wirtschaftlichen Praxis kommt dem Darlehen dabei wohl die überwiegende Bedeutung zu. Das hat insbesondere mit der ausführlichen aber dennoch flexiblen rechtlichen Ausgestaltung des Darlehens zu tun, die den beteiligten Parteien sowohl die nötige Rechtssicherheit als auch Spielraum für eigene Gestaltungen gewährt. Dazu kommt, dass das Darlehen als rechtliches Konstrukt bei weitem die älteste noch praktikable Form des Kredits darstellt, sodass bei Banken und Verbrauchern eine durch Gewöhnung erwachsene Sympathie bezüglich der bekannten Rechtsform herrscht.
Dabei ist das Darlehen zunächst nichts anderes, als ein schuldrechtlicher Vertrag. In diesem so genannten Darlehensvertrag verpflichtet sich eine Partei, der Darlehensgeber, der anderen Partei, dem Darlehensnehmer, eine bestimmte Summe Geld oder eine vertretbare Sache für eine bestimmte, vertraglich festgelegte Zeit zu überlassen. Der Darlehensnehmer ist nach Ende dieser Laufzeit, also im Zeitpunkt der so genannten Fälligkeit, verpflichtet die Geldsumme zurückzuzahlen oder die Sache zurückzugeben. Zudem hat er als Gegenleistung für die zeitweise Überlassung der Geldsumme oder des Gegenstandes ein Entgelt, also einen so genannten Zins, zu zahlen. Häufig findet die Rückführung der Geldsumme und die Zahlung des Zinses dabei in einer Zahlung statt. Dies wird bezeichnet als Tilgungsrate. Die Tilgungsrate wird in der Regel am Ende des Monats fällig und bemisst sich zum einen nach der Höhe der gewährten Summe und zum anderen nach der vereinbarten Zinshöhe. Die Praxis kennt verschiedene Tilgungsmodalitäten.
Das Darlehen in diesem Sinne wird regelmäßig von einer Bank an einen Verbraucher vergeben. Gewerbliche Kredite werden häufig in einer anderen Form vergeben, was zum einen haftungsrechtliche, zum anderen aber auch steuerrechtliche Gründe hat. Für das Verbrauchergeschäft bietet sich das Darlehen jedoch wegen der Einfachheit des gesetzlichen Grundlagenmaterials und der Darlehensregelungen an. Die Vergabe des Darlehens ist in diesem Sinne mehrstufig ausgestaltet. Der potentielle Darlehensnehmer stellt einen Antrag bei dem Darlehensgeber. Dieser prüft in der Folge, ob die Rückführung des Darlehens im Einzelfall gesichert wird. Dieser Punkt wird als so genannte Bonitätsprüfung bezeichnet. Indizien für eine ausreichende Bonität des Kreditnehmers sind etwa entsprechende Gehaltszahlungen, eine vorhergehende Kreditwürdigkeit die durch einen Schufa Auszug nachgewiesen wird und gegebenenfalls vorhandener Grundbesitz. Kommt die Bank im Rahmen dieser Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Rückführung der Darlehenssumme gesichert ist, vergibt die Bank das Darlehen. In der Folge wird der Darlehensvertrag abgeschlossen und die Summe ausgezahlt.
Jedoch wird das Darlehen immer häufiger auch von anderen Privatpersonen vergeben. Insofern spricht man von dem so genannten Privatdarlehen, das sich insbesondere dadurch auszeichnet, dass keine Bank beteiligt ist. Auf diese Weise können auch potentielle Darlehensnehmer in den Genuss eines Kredits kommen, die andernfalls wegen mangelnder Bonität von einer Bank abgelehnt worden wären.
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