Beamtenkredit
Von Dirk Löbe | April 18, 2009
Ganz speziell an Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes richtet sich der sogenannte Beamtenkredit. Dabei belohnen die Kreditinstitute das sichere Einkommen dieser Berufsgruppe mit besonders günstigen und über die gesamte Laufzeit festen Zinsen. So stellt der Beamtenkredit eine lohnende Möglichkeit dar, teure bestehende Kredite abzulösen.
Der Beamtenkredit, der sich in den Bedingungen und der Abwicklung von gängigen Krediten und Darlehen unterscheidet, kann von Mitgliedern des öffentlichen Dienstes und Beamten wahrgenommen werden, wenn sie nicht älter sind als 58 Jahre. Da die geldgebenden Institute bei Beamten und anderen Angestellten des öffentlichen Dienstes von einer guten und sicheren Bonität ausgehen und sie in diesem Sinne auch selber langfristig und sicher planen können, bieten sie mit einem Beamtenkredit besonders geringe Zinssätze über die gesamte Laufzeit, in der Regel also zwölf bis zwanzig Jahre lang. Gerade die unveränderlichen und festen Zinssätze erlauben eine Planungssicherheit über die gesamte Laufzeit hinweg.
Welchen Darlehensbetrag der Darlehensnehmer für seinen Beamtenkredit wählen kann, hängt im Wesentlichen von seinem monatlichen Nettoverdienst ab. Als Höchstbetrag kann dabei meist das 20- bis 24-fache des eigenen Einkommens gewählt werden. Dabei können Beamte den Kredit entweder auf Lebenszeit oder erst für einen gewissen Zeitraum auf Probe in Anspruch nehmen. Ein Beamtendarlehen besteht dabei grundsätzlich immer aus der Kombination eines tilgungsfreien Darlehens sowie entweder einer Kapitallebens- oder einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht. Ist zum Ende der Kreditlaufzeit die entsprechende Leistung aus der Kapitallebens- oder der Rentenversicherung fällig, wird mit diesem Kapital das Beamtendarlehen abgelöst. Daneben besteht zu diesem Zeitpunkt oft auch ein Guthaben aus der Gewinnbeteiligung zur Verfügung, das an den Kreditnehmer ausgezahlt wird.
Aufgrund der besonderen Strukturierung eines Beamtenkredits setzt sich auch die monatliche Rückzahlungsrate für den Kreditnehmer aus dem Zinsbetrag für das Darlehen sowie den fälligen Beitrag zur zusätzlichen Renten- oder Lebensversicherung zusammen. Da es sich bei einem Beamtenkredit um ein tilgungsfreies Darlehen handelt, fallen keine weiteren Kosten an. Der zu leistende monatliche Beitrag hängt im Wesentlichen auch vom Eintrittsalter des Kreditnehmers ab. Grundsätzlich obliegt die Verwendung des Beamtenkredites allein dem Kreditnehmer, allerdings müssen andere bestehende Verpflichtungen des Kreditnehmers abgelöst werden. Von dieser Bedingung ausgenommen sind Immobilien- und Baufinanzierungen. So stellt der Beamtenkredit eine der günstigsten Möglichkeiten einer Finanzierungen überhaupt dar.
Zusätzliche Sicherheiten erfordert ein Beamtenkredit in der Regel nicht, allein der Beamtenstatus mit einem regelmäßigen und sicheren Einkommen ist ausreichend. Wie bei anderen Krediten gilt auch beim Beamtenkredit eine stille Gehaltsabtretung, die nur in Kraft tritt, wenn die Rückzahlung der Raten ausbleibt. Bestehende Gehaltspfändungen oder negative Schufa-Einträge erlauben keine Bewilligung eines Beamtendarlehens. Die Angebote für Beamtenkredite sind sehr vielfältig, sodass es sich für den Kreditnehmer auf jeden Fall lohnt, einen Vergleich der verschiedenen Banken und Institute vorzunehmen, dabei besteht ein weiteres wesentliches Einsparpotenzial.
Weitere interessante Beiträge:
Kategorie: Kredit | Kein Kommentar »
